Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Weder ein regelmäßiges Betreten von Straßen noch ein gelegentliches Verlassen der Wohnung (etwa zum Aufsuchen eines Arztes) gehört zu den lebenswichtigen Verrichtungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000860.X05Im RIS seit
30.10.2001