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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0587/57 E 29. September 1960 RS 1Stammrechtssatz
Es besteht kein Anspruch auf einen Feststellungsbescheid über die Frage, ob eine Verlängerung der Arbeitszeit, die täglich zehn Stunden nicht übersteigt, einer behördlichen Genehmigung bedarf oder nicht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000123.X01Im RIS seit
03.08.2001