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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Beachte
y17258; yk17454Rechtssatz
Ausführungen, betreffend die FRAGE DER VERFASSUNGSMÄßIGKEIT der relativ weitgehenden Aufsichtsbefugnisse, die § 299 BAO den Oberbehörden des Abgabeverfahrens einräumt; ein vom VwGH beim VfGH gestellter ANTRAG AUF AUFHEBUNG DES § 299 BAO wurde vom VfGH mit Erkenntnis vom 19.6.1965, G 24/64, ABGEWIESEN.Ausführungen, betreffend die FRAGE DER VERFASSUNGSMÄßIGKEIT der relativ weitgehenden Aufsichtsbefugnisse, die Paragraph 299, BAO den Oberbehörden des Abgabeverfahrens einräumt; ein vom VwGH beim VfGH gestellter ANTRAG AUF AUFHEBUNG DES Paragraph 299, BAO wurde vom VfGH mit Erkenntnis vom 19.6.1965, G 24/64, ABGEWIESEN.
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B 23.12.1965, 2045/63 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963002045.X01Im RIS seit
14.08.2001