RS Vwgh 1966/1/12 1175/64

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Veröffentlicht am 12.01.1966
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

DP §1;
GehG 1956 §14;
GÜG §4 Abs1;

Rechtssatz

Der Antrag eines rechtskräftig in den dauernden Ruhestand versetzten Beamten auf Wiederindienststellung ist einem Anstellungsansuchen gleichzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964001175.X01

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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