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L91009 Hausbesorger WienNorm
ASVG §49;Rechtssatz
Bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage für eine Hausbesorgerin, die einen Aufzug in einem achtgeschossigen Wohnhaus betreut, ist die Höhe des Entgelts für diese Betreuung mit einem Pauschalbetrag von S 150,- zuzüglich eines Zuschlages von S 10,- beginnend mit dem achten Geschoß (und nicht schon mit dem ersten Geschoß), also insgesamt S 160,- anzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001705.X01Im RIS seit
07.11.2001