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22/01 JurisdiktionsnormRechtssatz
§ 27 JN sieht kein förmliches Ablehnungsverfahren vor und gewährt keinen Anspruch auf eine bescheidmäßige Sacherledigung; er bezieht sich auch nur auf gerichtliche Organe, denen weniger nichtige Funktionen als den im § 26 JN genannten gerichtlichen Organen zukommt.Paragraph 27, JN sieht kein förmliches Ablehnungsverfahren vor und gewährt keinen Anspruch auf eine bescheidmäßige Sacherledigung; er bezieht sich auch nur auf gerichtliche Organe, denen weniger nichtige Funktionen als den im Paragraph 26, JN genannten gerichtlichen Organen zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000985.X01Im RIS seit
21.11.2001