RS Vwgh 1966/1/21 0985/65

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Veröffentlicht am 21.01.1966
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22/01 Jurisdiktionsnorm

Rechtssatz

§ 27 JN sieht kein förmliches Ablehnungsverfahren vor und gewährt keinen Anspruch auf eine bescheidmäßige Sacherledigung; er bezieht sich auch nur auf gerichtliche Organe, denen weniger nichtige Funktionen als den im § 26 JN genannten gerichtlichen Organen zukommt.Paragraph 27, JN sieht kein förmliches Ablehnungsverfahren vor und gewährt keinen Anspruch auf eine bescheidmäßige Sacherledigung; er bezieht sich auch nur auf gerichtliche Organe, denen weniger nichtige Funktionen als den im Paragraph 26, JN genannten gerichtlichen Organen zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000985.X01

Im RIS seit

21.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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