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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
DPL NÖ 1962 §2 idF 1963/258;Rechtssatz
Die auf dem Dienstposten einer Kindergartenleiterin angestellte Beamtin hat auf den nach § 1 der Landeslehreramtstitelverordnung, BGBl. Nr. 105/1958, mit diesem Dienstposten verbundenen Amtstitel "Kindergartendirektorin" solange Anspruch als sie nicht auf einen Dienstposten versetzt wird, mit dem ein anderer Amtstitel verbunden ist.Die auf dem Dienstposten einer Kindergartenleiterin angestellte Beamtin hat auf den nach Paragraph eins, der Landeslehreramtstitelverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1958,, mit diesem Dienstposten verbundenen Amtstitel "Kindergartendirektorin" solange Anspruch als sie nicht auf einen Dienstposten versetzt wird, mit dem ein anderer Amtstitel verbunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964001080.X01Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
07.02.2019