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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §19 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1198/63 E 8. April 1964 VwSlg 6293 A/1964 RS 1Stammrechtssatz
Daraus allein, daß der Lenker des auf der Vorrangstraße fahrenden Fahrzeuges zu unvermittelten Bremsen infolge der Mißachtung des Vorranges durch den Wartepflichtigen genötigt wird, kann noch nicht zwingend auf das Vorliegen "besonders gefährlicher Verhältnisse" im Sinne des § 99 Abs 2 lit c StVO geschlossen werden (Hinweis E 20.3.1963, 1221/62).Daraus allein, daß der Lenker des auf der Vorrangstraße fahrenden Fahrzeuges zu unvermittelten Bremsen infolge der Mißachtung des Vorranges durch den Wartepflichtigen genötigt wird, kann noch nicht zwingend auf das Vorliegen "besonders gefährlicher Verhältnisse" im Sinne des Paragraph 99, Absatz 2, Litera c, StVO geschlossen werden (Hinweis E 20.3.1963, 1221/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964001897.X03Im RIS seit
11.10.2001Zuletzt aktualisiert am
04.07.2010