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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
y17660;Rechtssatz
Wird in bezug auf Abgaben, die nach dem Wirtschaftszeitraum erhoben werden, das Verfahren wiederaufgenommen, so bezieht sich die Wiederaufnahme immer nur auf diese Abgaben und nicht auch auf solche, die für Waren des betreffenden Steuerpflichtigen in diesem Zeitraum einen Teil der Anschaffungskosten gebildet haben, wie etwa Zölle.
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E 28.1.1966, 1592/65 #3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001592.X03Im RIS seit
12.10.2001