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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4;Rechtssatz
Für die Beurteilung als mittelbare Dienstbeschädigung kommt es darauf an, ob die auf schädigende Ereignisse oder die der Wehrdienstleistung eigentümlichen Verhältnisse bzw gleichgestellt Ursachen zurückzuführende Schädigung mit Wahrscheinlichkeit die Ursache einer weiteren Gesundheitsschädigung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000288.X01Im RIS seit
13.09.2001