RS Vwgh 1966/1/28 0229/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1966
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 6

Stammrechtssatz

Ein Beschädigter, dessen als Dienstbeschädigung anerkannter Leidenszustand bei Bewältigung einer maßgebenden Anforderung keine medizinische Veränderung aufweist oder erwarten läßt, ist hinsichtlich dieser Anforderung in seiner Erwerbstätigkeit unbehindert.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000229.X06

Im RIS seit

13.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten