RS Vwgh 1966/2/9 2075/64

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Veröffentlicht am 09.02.1966
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §23 Abs3;

Rechtssatz

Die Herbeiführung geordneter Wohnverhältnisse für einen Bundesbediensteten als Voraussetzung für eine den Erfordernissen der Verwaltung entsprechende Dienstleistung allein genügt nicht, um anzunehmen, daß die Verwendung einer Dienst- oder Naturalwohnung in höherem Maß den Interessen der Verwaltung dient als die gegenwärtige Verwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964002075.X02

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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