RS Vwgh 1966/2/9 2075/64

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Veröffentlicht am 09.02.1966
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §23 Abs3;

Rechtssatz

§ 23 sieht zwei Arten von Wohnung vor: Dienst- und Naturalwohnungen. Eine Versetzung vor der Zuteilung einer Naturalwohnung (Umwandlung einer zugeteilten Dienstwohnung in eine Naturalwohnung) ist daher keine Änderung der Dienstverwendung im Sinne des § 23 Abs 3 GÜG.Paragraph 23, sieht zwei Arten von Wohnung vor: Dienst- und Naturalwohnungen. Eine Versetzung vor der Zuteilung einer Naturalwohnung (Umwandlung einer zugeteilten Dienstwohnung in eine Naturalwohnung) ist daher keine Änderung der Dienstverwendung im Sinne des Paragraph 23, Absatz 3, GÜG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964002075.X01

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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