Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960;Rechtssatz
Pfeifsignale eines Wacheorganes sind in der StVO nicht vorgesehen. Eine mangelnde Reaktion eines Verkehrsteilnehmers auf ein solches Pfeifsignal kann daher keine strafbare Handlung darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001694.X01Im RIS seit
07.11.2001