RS Vwgh 1966/2/17 1694/65

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Veröffentlicht am 17.02.1966
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960;

Rechtssatz

Pfeifsignale eines Wacheorganes sind in der StVO nicht vorgesehen. Eine mangelnde Reaktion eines Verkehrsteilnehmers auf ein solches Pfeifsignal kann daher keine strafbare Handlung darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001694.X01

Im RIS seit

07.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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