RS Vwgh 2006/9/20 2001/14/0202

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Veröffentlicht am 20.09.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Mit einer wenn auch laufenden Befragung der mit der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten betrauten Person, ob die "Buchhaltung in Ordnung" sei, kann hinsichtlich der dem Geschäftsführer obliegenden Kontrollpflichten das Auslangen nicht gefunden werden. Allein durch die Entgegennahme von Zusicherungen der zu überwachenden Person, sich dem Auftrag entsprechend zu verhalten, wird einer Überwachungspflicht nicht entsprochen (Hinweis E 30. Mai 1989, 89/14/0044, aber etwa auch E 22. April 1998, 98/13/0057).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140202.X02

Im RIS seit

23.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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