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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §162 Abs3;Rechtssatz
Unter durchschnittlichem Arbeitsverdienst iSd § 162 Abs 3 ASVG sind nur die Bezüge der Dienstnehmerin ausschließlich der Sonderzahlungen zu verstehen.Unter durchschnittlichem Arbeitsverdienst iSd Paragraph 162, Absatz 3, ASVG sind nur die Bezüge der Dienstnehmerin ausschließlich der Sonderzahlungen zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000250.X02Im RIS seit
01.08.2001