RS Vwgh 1966/2/24 1229/65

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Veröffentlicht am 24.02.1966
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Mit einer Versagung der angestrebten wasserrechtlichen Bewilligung kann die Behörde nur vorgehen, wenn der exakte Nachweis der Beeinträchtigung fremder Rechte erbracht ist. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung reicht hiezu nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001229.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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