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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z2;Rechtssatz
Um eine Verpflichtung zur Zustellung eines die Materien des Art 11 oder Art 12 B-VG betreffenden Bescheides einer Landesbehörde an den zur Erhebung der VwGH-Beschwerde zuständigen Bundesminister zu begründen, bedarf es einer besonderen Anordnung in den Verwaltungsvorschriften.Um eine Verpflichtung zur Zustellung eines die Materien des Artikel 11, oder Artikel 12, B-VG betreffenden Bescheides einer Landesbehörde an den zur Erhebung der VwGH-Beschwerde zuständigen Bundesminister zu begründen, bedarf es einer besonderen Anordnung in den Verwaltungsvorschriften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000999.X01Im RIS seit
20.09.2001Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016