RS Vwgh 1966/2/28 0935/64

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Veröffentlicht am 28.02.1966
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art108 Abs1;

Rechtssatz

Gegen einen Instanzenzug innerhalb des Magistrats der Stadt Wien bestehen verfassungsmäßig keine Bedenken. (Hinweis auf E des VfGH Slg. Nr. 3280/1957)Gegen einen Instanzenzug innerhalb des Magistrats der Stadt Wien bestehen verfassungsmäßig keine Bedenken. (Hinweis auf E des VfGH Slg. Nr. 3280 aus 1957,)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964000935.X02

Im RIS seit

29.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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