RS Vwgh 2006/9/20 2001/14/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs4 Z5;

Rechtssatz

Die Spendenbegünstigung des § 4 Abs. 4 Z. 5 EStG 1988 ist nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass ein allfälliger Spender auch Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften leistet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140190.X02

Im RIS seit

08.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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