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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs4 Z5;Rechtssatz
Die Spendenbegünstigung des § 4 Abs. 4 Z. 5 EStG 1988 ist nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass ein allfälliger Spender auch Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften leistet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001140190.X02Im RIS seit
08.11.2006Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010