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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §17 Abs6 Satz2;Rechtssatz
Wenn der Weiterversicherte von der ihm im § 17 Abs 6 zweiter Satz ASVG gebotenen Möglichkeit, die Monate zu bestimmen, die er durch die Beitragsentrichtung als Monate der Weiterversicherung erwerben will, nicht Gebrauch macht, kann der Versicherungsträger die Beitragszahlung in der Weise verwenden, daß sich ab der letzten Beitragsentrichtung ein geschlossener Versicherungsverlauf ergibt.Wenn der Weiterversicherte von der ihm im Paragraph 17, Absatz 6, zweiter Satz ASVG gebotenen Möglichkeit, die Monate zu bestimmen, die er durch die Beitragsentrichtung als Monate der Weiterversicherung erwerben will, nicht Gebrauch macht, kann der Versicherungsträger die Beitragszahlung in der Weise verwenden, daß sich ab der letzten Beitragsentrichtung ein geschlossener Versicherungsverlauf ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001080.X01Im RIS seit
18.09.2001