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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Aus den Abs 1 und Abs 3 des KOVG BGBl 319/1961 kann kein Anspruch auf die gesonderte Anerkennung eines Leidenszustandes als Dienstbeschädigung abgeleitet werden, wenn dieser Leidenszustand Teil einer schon anerkannten Dienstbeschädigung ist (Hinweis E 8.7.1960, 2400/59).Aus den Absatz eins und Absatz 3, des KOVG Bundesgesetzblatt 319 aus 1961, kann kein Anspruch auf die gesonderte Anerkennung eines Leidenszustandes als Dienstbeschädigung abgeleitet werden, wenn dieser Leidenszustand Teil einer schon anerkannten Dienstbeschädigung ist (Hinweis E 8.7.1960, 2400/59).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000504.X01Im RIS seit
13.09.2001