RS Vwgh 2006/9/20 2004/08/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §539a Abs3;
ASVG §539a;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/08/0106 E 22. November 2006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/08/0201 E 21. Dezember 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes iSd § 539a ASVG liegt jedenfalls dann vor, wenn die Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse anders als mit der Absicht der Umgehung gesetzlicher Verpflichtungen nicht erklärt werden kann. An Stelle der nach der erwähnten Gesetzesstelle unbeachtlichen Konstruktion tritt gemäß § 539a Abs. 3 ASVG jene, die den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessen gewesen wäre (Hinweis E 14. März 2001, Zl. 2000/08/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080087.X04

Im RIS seit

18.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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