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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1934 §31;Rechtssatz
Der Anspruch auf Entschädigung für besondere Anordnungen über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung von Grundstücken kann nur in dem Verfahren geltend gemacht werden, in dem diese besonderen Anordnungen getroffen werden (Hier: Im Zusammenhang mit dem Autobahn-West).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001688.X01Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015