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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §8;Beachte
y20590Rechtssatz
Die Bestimmung des § 1486 Abs 1 Z 6 ABGB über die Verjährungszeit kann auf die Verjährung von rechtskräftig bestimmten Kosten der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und der Kellereinspektoren nicht angewendet werden.Die Bestimmung des Paragraph 1486, Absatz eins, Ziffer 6, ABGB über die Verjährungszeit kann auf die Verjährung von rechtskräftig bestimmten Kosten der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und der Kellereinspektoren nicht angewendet werden.
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E 29.3.1966, 2124/65 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965002124.X02Im RIS seit
16.11.2001Zuletzt aktualisiert am
25.02.2010