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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß bei Anerkennung von "Krampfadern rechts" als DB, Krampfadern links gesondert zu betrachten sind und daher, wenn sie nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens waren, von der Berufungsbehörde nicht in Betracht zu ziehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000625.X02Im RIS seit
22.10.2001