RS Vwgh 1966/3/31 2108/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1966
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 lita;

Rechtssatz

Ein von einer unzuständigen Behörde erlassener behördlicher Abspruch ist nur in den Fällen rechtlich unwirksam, in denen dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965002108.X02

Im RIS seit

15.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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