Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0429/65 E 24. September 1965 RS 1Stammrechtssatz
Der Beschädigte hat Anspruch, daß im Spruch des Bescheides nicht nur über den Anspruch auf Beschädigtenrente, sondern auch über die Anerkennung der geltend gemachten Leiden als Dienstbeschädigung abgesprochen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001267.X03Im RIS seit
03.10.2001