RS Vwgh 2006/9/20 2003/08/0184

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Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36 Abs2;
NotstandshilfeV §2 Abs1 idF 1989/388;
NotstandshilfeV §2 Abs2 idF 1989/388;

Rechtssatz

Der im Gesetz angeordneten Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners (des Lebensgefährten) liegt offenkundig die Annahme zu Grunde, dass dieser wegen der Lebens- (Wohn-)Gemeinschaft auch zum gemeinsamen Wirtschaften zumindest zum Teil (etwa durch Mitfinanzierung der Miete oder der Ernährung) beiträgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003080184.X01

Im RIS seit

05.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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