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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §17;Rechtssatz
Von einem "Vorbeifahren" kann erst dann gesprochen werden, wenn ein Fahrzeug wesentlich über die Höhe der Front des stehenden Fahrzeuges hinaus bewegt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001693.X02Im RIS seit
07.11.2001