RS Vwgh 1966/4/26 2318/64

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Veröffentlicht am 26.04.1966
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1955 §46;
GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Es ist unzulässig, die Frage des Bedarfes nach einem neuen Unternehmen des Taxigewerbes innerhalb des Gebietes einer flächenhaft ausgedehnten Stadt mit mehreren verkehrspolizeilich zugelassenen Standplätzen (hier Innsbruck) für jeden einzelnen dort vorkommenden Standplatz gesondert zu lösen (Hinweis E 7.7.1964, 1806/62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964002318.X01

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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