RS Vwgh 2006/9/20 2006/14/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §68 Abs1;
EStG 1988 §68 Abs5;

Rechtssatz

Die Begünstigung für Schmutzzulagen nach § 68 Abs. 1 iVm Abs. 5 EStG 1988 setzt u.a. voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken (Hinweis E 30. Jänner 1991, 90/13/0102, und E 27. Juni 2000, 99/14/0342).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006140028.X01

Im RIS seit

23.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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