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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §49 Abs3;Rechtssatz
Kein Zuspruch des Schriftsatzaufwandes wenn dieser nicht in dem Schriftsatz (Beschwerde) begehrt wird. Kein Zuspruch der Reisekosten wenn diese nicht näher (detailliert) begründet werden. Kein Zuspruch der Umsatzsteuer, weil es sich beim Verhandlungsaufwand um Pauschbeträge handelt, neben denen andere Aufwendungen nicht verlangt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000652.X08Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017