RS Vwgh 1966/4/29 1851/65

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Veröffentlicht am 29.04.1966
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1852/48 E 4. Juli 1951 VwSlg 2180 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Beschlagnahme (Verfallserklärung) ist nicht hinsichtlich Gegenständen zulässig, die in der Zukunft vermutlich widerrechtlich verwertet werden sollen (Hier: Zum Verkauf entgegen dem BDStG bereitgestellte Waren).

*

E 4.7.1951, 1852/48 #1 VwSlg 2180 A/1951

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001851.X01

Im RIS seit

09.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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