RS Vwgh 2006/9/20 2003/01/0502

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Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

B-VG Art131 Abs2;
SPG 1991 §91;
VwGG §27 Abs1;
VwGG §36 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Das Instrument der Amtsbeschwerde nach § 91 SPG soll tendenziell der Wahrnehmung spezifischer Rechtswidrigkeiten im Bereich der Sicherheitsverwaltung dienen. Die hier in Rede stehende Unzuständigkeit der belangten Behörde infolge Ablaufs der ihr zur Nachholung des versäumten Bescheides zur Verfügung stehenden (verlängerten) Frist nach § 36 Abs. 2 VwGG ist keine solche Rechtswidrigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003010502.X02

Im RIS seit

19.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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