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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §52 Abs4;Beachte
y28603;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1966/01/27 0729/65 1Stammrechtssatz
Bei Mehrdeutigkeit des Straßenverkehrszeichens (der Zusatztafeln) wird deren beabsichtigter Inhalt der Kenntnis des Normunterworfenen entzogen, sodass bei ihm ein Verschulden fehlt, weil er dadurch außer Stande war, das Unerlaubte seines Verhaltens einzusehen. *
E 27.1.1966, 729/65 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001794.X01Im RIS seit
08.11.2001