Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §38 Abs3;Rechtssatz
Der Anspruch auf Witwenversorgung lebt für den in § 38 Abs 3 zweiter Satz angeführten Personenkreis auch dann wieder auf, wenn die Schwerbeschädigteneigenschaft des zweiten Ehemannes erst nach der Wiederverehelichung festgestellt wird (Bzgl. Rechtslage vor der KOVG Novelle BGBl. Nr. 202/1964; Hinweis auf E 9.1.1959, 1758/56, VwSlg 4843 A/1954).Der Anspruch auf Witwenversorgung lebt für den in Paragraph 38, Absatz 3, zweiter Satz angeführten Personenkreis auch dann wieder auf, wenn die Schwerbeschädigteneigenschaft des zweiten Ehemannes erst nach der Wiederverehelichung festgestellt wird (Bzgl. Rechtslage vor der KOVG Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 202 aus 1964,; Hinweis auf E 9.1.1959, 1758/56, VwSlg 4843 A/1954).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965002187.X01Im RIS seit
27.11.2001