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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach § 4 VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach Paragraph 4, VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964001317.X05Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
24.06.2015