RS Vwgh 1966/5/16 1317/64

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Veröffentlicht am 16.05.1966
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach § 4 VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach Paragraph 4, VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964001317.X05

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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