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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §69 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1648/63 E 18. Jänner 1965 RS 2Stammrechtssatz
Wird eine Behauptung im Verfahren bereits aufgestellt, aber ihre Wahrheit von der Behörde nicht als gegeben angenommen, so ist, wenn nun ein Wiederaufnahmeantrag auf neu hervorgekommene Beweismittel für diese Behauptung gestützt wird, die Frist von der Kenntnis dieses Beweismittels abhängig.
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964001317.X03Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
24.06.2015