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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z12;Rechtssatz
Ein Schutzweg an einer Kreuzung gehört noch zum Kreuzungsbereich, und zwar auch dann, wenn er breiter ist als der Gehsteig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000104.X01Im RIS seit
04.12.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009