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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §78 Abs2 litc;Beachte
y12776;Rechtssatz
§ 78 Abs 2 lit c BAO räumt dem Warenempfänger im Zollverfahren Parteistellung ein. Daraus ergibt sich jedoch noch nicht, daß der Warenempfänger eine allgemeine Befugnis zur Geltendmachung von Parteirechten besitzt. Seine Teilnahme am Verfahren ist vielmehr auf die Verfolgung jener Rechte beschränkt, die ihm das Zollgesetz und die Bundesabgabenordnung ausdrücklich gewähren.Paragraph 78, Absatz 2, Litera c, BAO räumt dem Warenempfänger im Zollverfahren Parteistellung ein. Daraus ergibt sich jedoch noch nicht, daß der Warenempfänger eine allgemeine Befugnis zur Geltendmachung von Parteirechten besitzt. Seine Teilnahme am Verfahren ist vielmehr auf die Verfolgung jener Rechte beschränkt, die ihm das Zollgesetz und die Bundesabgabenordnung ausdrücklich gewähren.
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E 24.5.1966, 0653/65 #2 VwSlg 3463 F/1966;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000653.X02Im RIS seit
16.08.2001