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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Ausführungen zum Vorliegen eines Gewerbebetriebes im Falle eines Handels mit Wohnungseigentumseinheiten. [Er kann auch dann vorliegen, wenn eigenes Vermögen aufgeschlossen, bebaut, parifiziert und einheitenweise verkauft wird. Von gewerblichen Einkünften wird dann zu sprechen sein, wenn die Abverkäufe einen größeren Umfang erreichen und geplant (gezielt) erfolgen.]
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150118.X05Im RIS seit
02.11.2006