RS Vwgh 1966/5/26 0337/65

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Veröffentlicht am 26.05.1966
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §236 Abs1;
ErbStG §15 Abs1;

Beachte

y10915;

Rechtssatz

Aus der Aufzählung von Steuerbefreiungsbestimmungen im § 15 Abs 1 ErbStG kann nicht der Schluß gezogen werden, daß in den durch § 236 BAO erfaßten Fällen eine Nachsicht der ErbSt bzw Schenkungssteuer unzulässig wäre.Aus der Aufzählung von Steuerbefreiungsbestimmungen im Paragraph 15, Absatz eins, ErbStG kann nicht der Schluß gezogen werden, daß in den durch Paragraph 236, BAO erfaßten Fällen eine Nachsicht der ErbSt bzw Schenkungssteuer unzulässig wäre.

*

E 26.5.1966, 0337/65 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000337.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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