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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
y10915;Rechtssatz
Aus der Aufzählung von Steuerbefreiungsbestimmungen im § 15 Abs 1 ErbStG kann nicht der Schluß gezogen werden, daß in den durch § 236 BAO erfaßten Fällen eine Nachsicht der ErbSt bzw Schenkungssteuer unzulässig wäre.Aus der Aufzählung von Steuerbefreiungsbestimmungen im Paragraph 15, Absatz eins, ErbStG kann nicht der Schluß gezogen werden, daß in den durch Paragraph 236, BAO erfaßten Fällen eine Nachsicht der ErbSt bzw Schenkungssteuer unzulässig wäre.
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E 26.5.1966, 0337/65 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000337.X01Im RIS seit
02.08.2001