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91/02 PostNorm
PO §72;Rechtssatz
Der in § 72 der Postordnung verwendete Begriff der "Ordnungsnummer" findet seine Begrenzung im Wesen eines Ordnens unter Verwendung von Symbolen, die durch Ziffern oder Buchstaben ausgedrückt werden. (Hier: Auf Posterlagscheinen angebrachte Adresse, wenn auch mit zusätzlicher Zahl, stellt keine Ordnungsnummer dar)Der in Paragraph 72, der Postordnung verwendete Begriff der "Ordnungsnummer" findet seine Begrenzung im Wesen eines Ordnens unter Verwendung von Symbolen, die durch Ziffern oder Buchstaben ausgedrückt werden. (Hier: Auf Posterlagscheinen angebrachte Adresse, wenn auch mit zusätzlicher Zahl, stellt keine Ordnungsnummer dar)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000264.X01Im RIS seit
11.01.2002