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63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und BesoldungsrechtNorm
Hofkammerdekret wiederverehelichende pensionierte Witwe 1832;Rechtssatz
Aus den Bestimmungen des Hofdekretes vom 5. April 1814, PGS. Bd. 42, Nr. 28 und des Hofkammerdekretes vom 24. Mai 1832, PGS. Bd. 60 Nr. 56 kann nicht abgeleitet werden, daß eine Witwe nach einem Beamten (hier: Lehrer) im Falle einer erfolgten Scheidung ihrer 2.
- in Witwenstand nach dem Beamten - geschlossenen Ehe als Witwe wieder im Sinne der vorgenannten Bestimmungen anzusehen ist. (Daher: Auflösung des Ehebandes durch Scheidung; obige Vorschriften hatten bis zum Inkrafttreten des Pensionsgesetzes 1965 -Gesetzesrang!)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000188.X01Im RIS seit
28.01.2002