RS Vwgh 1966/6/22 0188/66

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Veröffentlicht am 22.06.1966
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Index

63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

Hofkammerdekret wiederverehelichende pensionierte Witwe 1832;
Hofkanzleidekret wiederverehelichende pensionierte Witwe 1814;
PG 1965;

Rechtssatz

Aus den Bestimmungen des Hofdekretes vom 5. April 1814, PGS. Bd. 42, Nr. 28 und des Hofkammerdekretes vom 24. Mai 1832, PGS. Bd. 60 Nr. 56 kann nicht abgeleitet werden, daß eine Witwe nach einem Beamten (hier: Lehrer) im Falle einer erfolgten Scheidung ihrer 2.

- in Witwenstand nach dem Beamten - geschlossenen Ehe als Witwe wieder im Sinne der vorgenannten Bestimmungen anzusehen ist. (Daher: Auflösung des Ehebandes durch Scheidung; obige Vorschriften hatten bis zum Inkrafttreten des Pensionsgesetzes 1965 -Gesetzesrang!)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000188.X01

Im RIS seit

28.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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