Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §500 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß ein Versicherter allein deshalb, weil sein Dienstgeber infolge einer aus politischen Gründen erfolgten Maßnahme seinen Geschäftsbetrieb liquidieren musste und er als Dienstnehmer dadurch arbeitslos geworden ist, einen Nachteil in seinen sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen iSd § 500 Abs 1 ASVG nicht geltend machen kann.Ausführungen dahingehend, daß ein Versicherter allein deshalb, weil sein Dienstgeber infolge einer aus politischen Gründen erfolgten Maßnahme seinen Geschäftsbetrieb liquidieren musste und er als Dienstnehmer dadurch arbeitslos geworden ist, einen Nachteil in seinen sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen iSd Paragraph 500, Absatz eins, ASVG nicht geltend machen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001816.X01Im RIS seit
08.11.2001