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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 lite;Rechtssatz
Bei der Bedarfsprüfung nach einem Autotaxiunternehmen sind Feststellungen über die Anzahl der noch zu erteilenden Konzessionen, über die Entwicklung des Nationalproduktes, über Vorausberechnung des Kraftwagenbestandes im Gebiete des geplanten Standortes sowie endlich über die Verkehrsplanung für dieses Gebiet nicht von ausschlaggebender Bedeutung, wenn der Bewerber neben zahlreichen anderer Bewerber nach den Richtlinien der Behörde nicht zum Zug kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964001519.X04Im RIS seit
28.09.2001