RS Vwgh 1966/7/5 1519/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1966
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 lite;
GelVerkG §5 Abs1;
VwGG §41;
  1. VwGG § 41 heute
  2. VwGG § 41 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 41 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 41 gültig von 01.07.2012 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  5. VwGG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 41 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Rechtssatz

Hat die belangte Behörde ein Ansuchen um Erteilung einer Autotaxikonzession in Beachtung der von der im Rahmen ihres freien Ermessens aufgestellten Richtlinien abgewiesen, so kann ein Ermessensmißbrauch nicht darin gelegen sein, daß diese Behörde es unterlassen hat, ausreichend dafür Sorge zu tragen - etwa in Gestalt entsprechender Weisungen - daß die ihr untergeordneten Behörden diese Richtlinien einhalten und eine dieser Behörden, diesen Richtlinien widersprechend, eine gleichartige Konzession erteilt hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964001519.X03

Im RIS seit

28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten