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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GelVerkG §3 lite;Rechtssatz
Hat die belangte Behörde ein Ansuchen um Erteilung einer Autotaxikonzession in Beachtung der von der im Rahmen ihres freien Ermessens aufgestellten Richtlinien abgewiesen, so kann ein Ermessensmißbrauch nicht darin gelegen sein, daß diese Behörde es unterlassen hat, ausreichend dafür Sorge zu tragen - etwa in Gestalt entsprechender Weisungen - daß die ihr untergeordneten Behörden diese Richtlinien einhalten und eine dieser Behörden, diesen Richtlinien widersprechend, eine gleichartige Konzession erteilt hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964001519.X03Im RIS seit
28.09.2001