RS Vwgh 2006/9/21 2006/15/0236

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Veröffentlicht am 21.09.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Rechtssatz

Dass weder Leasingverträge als solche noch sale-and-lease-back Verträge als solche als ungewöhnliche und unangemessene Gestaltungen beurteilt werden, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. August 2002, 98/14/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150236.X03

Im RIS seit

06.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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