RS Vwgh 2006/9/21 2006/02/0163

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Veröffentlicht am 21.09.2006
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Hinsichtlich der Übertretung des § 5 Abs. 2 StVO 1960 kommt es insbesondere darauf an, dass die einschreitenden Beamten im Zeitpunkt der von ihnen durchgeführten Amtshandlung auf Grund der näheren Tatumstände den begründeten Verdacht hatten, dass der Besch in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt habe.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006020163.X03

Im RIS seit

01.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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